Publikationsrichtlinien als Gegenmaßnahme
Viele wissenschaftliche Einrichtungen, so auch die Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, haben Publikationsrichtlinien erlassen. In diesen sind Standards wie z. B. Freigabeprozesse für Publikationen festgelegt. Darüber hinaus geben die „Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, die durch Arbeitsverträge und Förderauflagen in der Wissenschaft verankert sind, Leit- und Handlungslinien vor, die sich auch auf den Umgang mit wissenschaftlichen Publikationen erstrecken.
Kriterien für den Betrieb von Open-Access-Publikationsfonds und die Übernahme von Open-Access-Publikationsgebühren als Gegenmaßnahme
Im Kontext von Open Access sind an vielen wissenschaftlichen Einrichtungen, so auch an den Helmholtz-Zentren, sogenannte Open-Access-Publikationsfonds entstanden. Diese Fonds liegen in der Verantwortung von Bibliotheken und dienen, über die Mittelverwaltung hinaus, der Steuerung der Transformation hin zu Open Access. Als Leitlinien für den Betrieb dieser Publikationsfonds wurden in der Helmholtz-Gemeinschaft „Kriterien für den Betrieb von Open-Access-Publikationsfonds und die Übernahme von Open-Access-Publikationsgebühren“ formuliert. In diesen wird das Thema der Qualitätssicherung an mehreren Stellen adressiert. U. a. heißt es dort:
- „Die Qualität der Zeitschrift muss durch die im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherungsverfahren gesichert sein.“
- „Die Zeitschrift sollte im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.“
- „Falls die Publikation in einem kommerziell arbeitenden Verlag erscheint, sollte dieser Mitglied in der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) sein und deren Kriterien entsprechen.“
Werden diese Leitlinien berücksichtigt, kann davon ausgegangen werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Täuschung durch ein „predatory journal“ eintritt, sehr gering ist. Da jedoch nicht alle wissenschaftlichen Einrichtungen solche zentralen Open-Access-Publikationsfonds etabliert haben und darüber hinaus auch Förderorganisationen Mittel für Publikationsgebühren bereitstellen, kann es in der Praxis schwierig sein jeden Aufsatz oder Konferenzbeitrag vor der Einreichung zu erfassen und Forschende auf ggf. problematische Verlage hinzuweisen.
Evaluierungskriterien als Gegenmaßnahme
In der Helmholtz-Gemeinschaft werden im Rahmen der Begutachtung der sogenannten programmorientierten Förderung (POF) nur Aufsätze/Konferenzbeiträge erfasst, die in Open Research Europe sowie den Datenbanken „Web of Science“ (Clarivate) und „Scopus“ (Elsevier) indexiert sind.
Die Aufnahmekriterien der beiden Datenbanken sind nicht immer transparent, dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die Betreiber dieser beiden zentralen Datenbanken die Publikationsorgane vor der Entscheidung über eine Indexierung – gerade mit Blick auf Qualitätssicherung – ihrer Aufsätze/Konferenzbeiträge prüfen.
Beratung und Aufklärung als Gegenmaßnahme
An den Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft beraten z. B. die Helmholtz-Bibliotheken und das Helmholtz Open Science Office über das Thema „predatory publishing“. Ob in Kursen für Doktorandinnen und Doktoranden, bei der Verwaltung von Publikationsgebühren oder auf Webseiten – es wird auf vielen Ebenen die Bewusstseinsbildung für das Thema betrieben.
E-Mail-Filterung als Gegenmaßnahme
An einigen wissenschaftlichen Einrichtungen, auch der Helmholtz-Gemeinschaft, sind die bekannten Domains einiger „Raubverlage“ in sogenannten Blacklists gelistet. In der Praxis landen diese E-Mails dann direkt im Spam-Ordner eines E-Mail-Postfaches.
Stand der Angaben: 2018 (siehe Publikation: FAQs zum Thema Predatory Publishing)