Open-Access-Richtlinie des Impuls- und Vernetzungsfonds, 2013
Diese Open-Access-Richtlinie für den Impuls- und Vernetzungsfonds wurde am 3. Juli 2013 durch den Präsidenten der Helmholtz-Gemeinschaft in Kraft gesetzt.
Open-Access-Richtlinie für den Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz-Gemeinschaft, 2013
„Mit der Annahme der Förderung aus dem Impuls- und Vernetzungsfonds verpflichten sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, die wissenschaftlichen Publikationen, die vollständig oder in Teilen auf Ergebnissen des geförderten Projekt beruhen, über ein frei zugängliches Archiv (Repositorium) spätestens sechs Monate (Naturwissenschaften) bzw. zwölf Monate (Geistes- und Sozialwissenschaften) nach der Originalpublikation für jedermann verfügbar zu machen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann die Open-Access-Veröffentlichung entfallen. Diese Gründe sind der Helmholtz-Gemeinschaft unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.“
Umsetzung
Hinweise
Eine Liste der Repositorien an den Helmholtz-Zentren finden Sie unter "Open Access: der grüne Weg".
Wird in einer Open-Access-Zeitschrift publiziert, wird empfohlen die Kriterien zum Umgang mit Open-Access-Publikationsgebühren zu verabschieden.
Kontakt
Für allgemeine Fragen steht das Helmholtz Open Science Office gerne zur Verfügung: open-science@helmholtz.de.
Für Fragen zur spezifischen Umsetzung an einem Helmholtz-Zentrum kontaktieren Sie bitte ihre/ihren Open-Access-Beauftragte/-n.
Stand: Mai 2016
Kurzlink zu dieser Seite: https://os.helmholtz.de/index.php?id=804
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Zitation
Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft (Ed.) (2013): Open-Access-Richtlinie für den Impuls- und Vernetzungsfonds der Helmholtz-Gemeinschaft, 2013, Potsdam: Helmholtz Open Science Office, 1 p.